Divers

Neben den Geschlechtseinträgen ‘männlich’ und ‘weiblich’ gibt es seit 2018 den Geschlechtseintrag ‘divers’, die sogenannte Dritte Option. Zusätzlich zu diesen drei positiven Einträgen gibt es die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag auch offen zu lassen – also keinen Eintrag zu machen. Wichtig: Divers ist keine Geschlechtsbezeichnung, sondern ein Geschlechtseintrag. Menschen sind also nicht ‚divers‘ sondern haben den Geschlechtseintrag ‚divers‘.

Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) haben transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine ‘Erklärung mit Eigenversicherung’ beim Standesamt ändern zu lassen.

Auch in Schulen gibt es entsprechend Kinder und Jugendliche mit den Geschlechtseinträgen ‘weiblich’, ‘männlich’, ‘divers’ und ‘kein Geschlechtseintrag’. Aus diesem Grund sind Regelungen entsprechend der Hinweise zu ‘Geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in der Schule’ im Bildungsportal Niedersachsen z.B. mit Blick auf Formulare, Zeugnisse, Toiletten, Umkleideräume, Schlafräume auf Schlafräume auf Klassenfahrten umzusetzen.