Geschlechtseintrag bzw. das juristische Geschlecht

Der Geschlechtseintrag bzw. das juristische Geschlecht bezieht sich auf das Geschlecht, das im Personenstandsregister eingetragen ist. Seit 2018 gibt es neben den Geschlechtseinträgen ‘männlich’ und ‘weiblich’ den dritten, positiven Geschlechtseintrag ‘divers’. Zudem besteht seit 2013 die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offenzulassen.