Warum braucht es SCHULE DER VIELFALT*?

In jeder Klasse sind statistisch betrachtet drei bis fünf queere Schüler*innen.

Diese bleiben in der Schulgemeinschaft häufig unsichtbar, bis sie sich outen. Aus Angst vor Diskriminierung vermeiden jedoch 52% der queeren Schüler*innen ein Outing in der Schule. Und diese Angst ist leider begründet. Diskriminierung und Ausgrenzung queerer Schüler*innen kommen sehr häufig vor, was beträchtliche Auswirkungen auf ihre Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hat. Minderung der Leistungsfähigkeit, Schulangst, Selbstzweifel und Depressionen sind nur einige der möglichen Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit.

In § 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und in § 54 NSchG das Recht auf Bildung festgelegt. Der Auftrag der Schule orientiert sich am verfassungsrechtlichen Wertesystem, insbesondere den Grundrechten, dem Toleranzgebot und dem Verbot der Diskriminierung (Art. 3 Abs. 3 GG).

Von wesentlicher Bedeutung für die Bildung und Erziehung junger Menschen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz). Demnach kommt dem Staat und der Schule die Verpflichtung zu, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und sie in allen für das Schulleben wesentlichen Fragen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

Der Runderlass zur Stärkung der Demokratiebildung unterstreicht die Bedeutung von Schule als einen Lebens- und Lernort unserer Demokratie. Dabei soll das Erleben von Vielfalt und der positive Umgang mit Verschiedenheit als grundlegendem Wert in einer pluralistischen Demokratie als gesellschaftliche Normalität in der Schule erfahrbar sein und pädagogisch gestaltet werden. Im Erlass heißt es weiterhin, dass Demokratiebildung eng verknüpft ist mit einem weiten Diversitäts- bzw. Inklusionsbegriff, der alle Dimensionen von Verschiedenheit wie ethnokulturelle Herkunft, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung und den sozioökonomischen Status einschließt. Ziel ist es, Chancengleichheit herzustellen, Diskriminierung abzubauen und Vielfalt als positiven Wert zu betrachten und in der Schule zu leben.

Schulen stehen somit in der Verantwortung, sich im Sinne einer Querschnittsaufgabe aktiv für die Beseitigung von Diskriminierung einzusetzen und eine diskriminierungsfreie Bildung für alle anzustreben.

Das Landesnetzwerk SCHULE DER VIELFALT* NDS unterstützt in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministeriums mit seinem Angebot Schulen, ihr Schulklima vielfaltsoffener und diskriminierungssensibler zu gestalten.

Queer

Den Begriff „queer“ verwenden wir als Sammelbegriff für Menschen, deren Geschlechtsidentität und/oder sexuelle Orientierung nicht heterosexuell und/ oder nicht cisgeschlechtlich sind.

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Aus Angst vor Diskriminierung vermeiden 52% der queeren Schüler*innen ein Outing in der Schule.

Bildungsportal

Ausführliche Informationen und weitere (rechtliche) Hinweise sind auf dem Bildungsportal Niedersachsen zu finden.

Jetzt Schule der Vielfalt* werden!